Die Altholzverordnung (AltholzV) beschäftigt sich mit der stofflichen oder energetischen Verwertung sowie der Beseitigung von Altholz. Insbesondere enthält sie die Analysevorschriften zur Untersuchung von Altholz auf Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom usw.), Arsen sowie auf PCP und PCB (Pentachlorphenol und polychlorierte Biphenyle).
Zur Probenvorbereitung wird (nach geeigneter Probennahme) eine Mischprobe von 500 g benötigt. Diese wird in zwei Teilproben geteilt. Nach Trocknung wird die Probe mit der FRITSCH Universal-Schneidmühle PULVERISETTE 19 oder mit der FRITSCH Universal-Schneidmühle PULVERISETTE 19l/50-700 U/min auf < 2 mm zerkleinert. Die so gewonnene homogene Probe wird mit Königswasser aufgeschlossen und anschließend wird mittels ICP-OES oder AAS die Analytik durchgeführt.
Die so gewonnene homogene Probe wird mit Königswasser aufgeschlossen und anschließend wird mittels ICP-OES oder AAS die Analytik durchgeführt.